Die bereits seit 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz werfen für die Unternehmen viele Fragen auf, z. B.:
- Was muss man bei der Verarbeitung beachten?
- Darf man Cookies auf Webseiten einbinden?
- Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?
- Ist das EU-US Data Privacy Framework für uns wichtig?
- Wie werden die Betroffenen informiert?
- Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?
- Wofür gab es bisher Bußgelder? Was lehrt uns das?
- Darf man Urlaubspläne aushängen?
- Was ist bei Homeoffice zu beachten?
- Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?
- Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes dokumentiert?
Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden. Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Checklisten und Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt
Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.