Unternehmen werden in Zukunft verstärkt in die Pflicht genommen, Menschenrechte, Umwelt und eine gute Unternehmensführung in ihren Aktivitäten zu respektieren. Einige Sorgfaltspflichten sind auf nationaler Ebene bereits durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet und wirksam. In der EU haben sich die Mitgliedstaaten im März 2024 ebenfalls auf einen Regelungstext der EU-weiten "Lieferkettenrichtlinie" (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Doch was ändert sich nun und wann wirkt sich die CSDDD auf Unternehmen in Deutschland aus? Schon jetzt erhalten Unternehmen jeder Größe Anfragen zu den Sorgfaltspflichten. Manche sind im ersten Moment ratlos oder fragen sich: Was hat das eigentlich mit uns zu tun?
Gemeinsam gehen wir daher Schritt-für-Schritt durch das LkSG, besprechen die Auswirkungen auf die Unternehmen und schauen danach auf den EU-weiten Stufenplan der CSDDD mit Tipps für die Praxis.