Die Embargoregelungen der Europäischen Union normieren gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Organisationen Bereitstellungsverbote. Diese verbieten es, den gelisteten Entitäten unmittelbar oder mittelbar Vermögenswerte jeglicher Art zur Verfügung zu stellen.
Zur Einhaltung dieser Vorgaben stellt die EU den Unternehmen eine Sanktionsliste mit den Namen der gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen zur Verfügung. Nicht nur die EU arbeitet mit Sanktionslisten, auch die USA haben eine Reihe sog. Blacklists, die je nach Liste weltweit beachtet werden müssen.
Ihre Vorteile
Neben den rechtlichen Grundlagen des Sanktionslistenscreenings werden wir Ihnen anhand vieler Beispielsfälle einen Leitfaden für die richtige Listenauswahl und den Umgang mit Treffern an die Hand geben.
Nach Ihrem Besuch unseres Live-Online-Seminars kennen Sie die typischen Fallstricke, die im Sanktionslistenscreening stecken und wissen, welche Abläufe in Ihrem Unternehmen geeignet sind, um diese zu vermeiden.