Oft wird die Entgeltumwandlung selbst nicht als betriebliche Altersversorgung betrachtet. Das Gegenteil ist aber der Fall und die Frage stellt sich, ob die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sogar hierbei höhere Anforderungen an den Arbeitgeber stellen, da es sich um Entgelt des Arbeitnehmers handelt, welches im Namen des Arbeitgebers investiert wird.
Die Entgeltumwandlung bedarf somit zum einen auf Seiten des Arbeitgebers einer intensiven Prüfung und sorgfältigen Umsetzung. Es stellt sich hier zum Beispiel die Frage: Soll der Arbeitnehmer entscheiden, wo und wie der Arbeitgeber das Geld anlegt, wofür der Arbeitgeber dann haftet?
Zum anderen spielt die Entgeltumwandlung auch in der Lohnbuchhaltung eine wichtige Rolle. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt? Welche Fristen sind zu beachten? Welche Rechtsansprüche hat der Arbeitnehmer? Was kann wiederum der Arbeitgeber entscheiden? Wie kann der Arbeitgeber seine Haftung eingrenzen?
Im Seminar wird das Recht der betrieblichen Altersversorgung speziell für die Entgeltumwandlung betrachtet und anhand von Praxisbeispielen und Checklisten diskutiert.