Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 erwerben Sie eine Qualifikation die es Fachkräften, insbesondere aus gewerblich-technischen und handwerklichen Berufen, erlaubt, bestimmte Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Geräten sicher und fachgerecht durchzuführen.
Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Die Schulung befähigt Sie, unterwiesene, festgelegte, gleichartige, sich wiederholende Tätigkeiten, Instandhaltungsarbeiten und Inbetriebnahmen selbständig durchzuführen, ohne eine grundlegend ausgebildete Elektrofachkraft zu sein (DGUV Grundsatz 303-001).
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sind Sie somit in der Lage, ausgewählte elektrische Schalt- und Montagearbeiten im Zusammenhang mit Ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten auszuführen.
Aufbauend auf den Grundlagenlehrgang bieten wir auch einen 1-wöchigen Erweiterungslehrgang zur Vertiefung und ein 1-tägiges Nachqualifizierungsseminar zur Auffrischung an.