Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- mindestens vier Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil der Handlungsspezifischen Qualifikationen wird zugelassen, wer
- den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" abgelegt hat, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- zu den o.a. genannten Voraussetzungen jeweils mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis nachweist.
- die bestandene Ausbildereignungsprüfung (AEVO) bis zum Anmeldeschluss nachweisen kann.
Zielgruppe
Erfahrene Fachkräfte aus der Chemieindustrie, die ihre beruflichen Karriere- und Bildungsziele weiterentwickeln möchten.
Fragen zum Lehrgang?
Antje
Eichler-Gottof
Art der Veranstaltung
Weiterbildung
Abschlussart
IHK-Prüfungszeugnis
Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsgebühren der IHK
Informationen zur Prüfung, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Prüfungsgebühren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungskoordinator der Industrie- und Handelskammer Dresden.
Ihr Kontakt zum Prüfungskoordinator: IHK Dresden, Elke Kositz,
Telefon: 0351 2802-518,
E-Mail: kositz.elke@dresden.ihk.de