Dieses Angebot ermöglicht das Nachholen des Berufsabschlusses mit Hilfe einer Nachqualifizierung in Vorbereitung auf die s.g. "Externenprüfung" gem. § 45 (2) BBiG in den industriellen Elektro- und Metallberufen.
Nachqualifizierung bedeutet schrittweises Hinführen von Personen ohne Berufsabschluss zum anerkannten Berufsabschluss. Nachqualifizierung ist Teil der beruflichen Weiterbildung.
Als berufliche Weiterbildung wird jede Form organisierten Lernens beschrieben, die nach Abschluss der ersten Bildungsphase, d. h. Start im Erwerbsleben, durchgeführt wird. Die Formen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet Einarbeitung, Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifikation, autodidaktische Weiterbildung, berufsbegleitende Weiterbildung und sonstige berufliche Bildungsvorgänge - z. B. Unterweisen am Arbeitsplatz, Learning on the job.
So verschieden die Formen der beruflichen Weiterbildung sind, so unterschiedlich sind auch Zielstellung, Inhalt, Gestaltung und Finanzierungsmöglichkeiten. Für die Verwertung einer beruflichen Weiterbildung ist ausschlaggebend, welche Bedeutung der erreichbare Abschluss hat.
Für die Nachqualifizierung bedeutet das, dass ihre Verwertung dann am nachhaltigsten ist, wenn die Zulassung zur Abschlussprüfung erreicht und der anerkannte Berufsabschluss realisiert werden.
Nachqualifizierung kann nicht in standardisierten Kursen realisiert werden. Denn sie ist ein sehr individueller Bildungsprozess. Jede Person, die diesen Weg gehen möchte, bringt unterschiedliche berufliche Erfahrungen, Fertigkeiten und Qualifikationen mit. Gemeinsam ist diesen Personen, dass sie ihr Weg in die duale Berufsausbildung nicht gefunden bzw. nicht zu Ende gebracht haben oder diesen jetzt kaum finden haben.